1. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der
Auftraggeber mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Einer
Auftragserteilung steht die widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienst oder
die Auswertung von uns gegebener Nachweise gleich. Rückfragen auf Angebote oder
Nachweise gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
2. Alle Angebote erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Die in den
Angeboten enthaltenen Angaben werden nach bestem Wissen ohne Gewähr für die
Richtigkeit erteilt. Irrtum und Auslassung bleiben vorbehalten und berechtigen
den Auftraggeber nicht zur Forderung eines Schadenersatzes.
3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
4. Alle Angebote und Nachweise sind nur für den Empfänger bestimmt und deshalb
streng vertraulich zu behandeln. Die unbefugte Weitergabe eines Angebotes oder
eines Nachweises verpflichtet den Auftraggeber ohne Schadensnachweis zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe einer Gesamtprovision des betreffenden Geschäftes.
5. Bei direkten Verhandlungen mit dem anderen Geschäftspartner hat der
Auftraggeber sich auf unser Angebot zu beziehen. Der Auftraggeber ist in diesem
Fall verpflichtet, uns unverzüglich über das Ergebnis der Verhandlungen zu
unterrichten. Wir haben das Recht, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein. Der
Auftraggeber hat uns deshalb den Termin des bevorstehenden Vertragsabschlusses
rechtzeitig bekannt zu geben. Auf Anforderung ist uns eine vollständige Abschrift
des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.
6. Hat uns der Auftraggeber einen Alleinauftrag erteilt, so ist er verpflichtet,
alle ihm bekannt werdenden Interessenten an uns zu verweisen und den Vertrag nur
mit einem ihm von uns nachgewiesenen Geschäftspartner zu schließen. Im Falle
einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe einer Provision des betreffenden Geschäftes
verpflichtet.
7. Ist dem Auftraggeber die angebotene oder nachgewiesene Gelegenheit zum
Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich -
spätestens aber innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter Quellenangabe
anzuzeigen. Nach Ablauf der genannten Frist kann sich der Auftraggeber uns
gegenüber nicht mehr auf eine frühere Kenntnis des Objektes berufen. Bei einem
Alleinauftrag ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftragebers
unbeachtlich.
8. Kommt es aufgrund unseres Angebotes, Nachweises oder unserer Vermittlung -
Mitursächlichkeit genügt - zu einem Vertragsabschluss, hat der Auftraggeber die
vereinbarte Provision zu zahlen. In Ermangelung einer ausdrücklichen
Vereinbarung über die Höhe der Provision gelten die ortsüblichen
Provisionssätze. Die Provision ist zahlbar am Tage des Vertragsabschlusses. Der
Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag
durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Durch Vertrag oder durch
Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes aufgehoben oder aus einem vom
Auftraggeber zu vertretenen Grund angefochten bzw. rückgängig gemacht wird.
9. Kommt es an Stelle des angebotenen Vertragsabschlusses zum Abschluss eines
Ersatzgeschäftes, ist hierfür die ortsübliche Provision an uns zu zahlen.
10. Ist ein Alleinauftrag nicht für eine bestimmte Zeit erteilt, kann er nach
Ablauf eines Jahres von jeder Seite unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
11. Der Auftraggeber hat uns einen anderweitigen Vertragsabschluss unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung, hat er
uns alle späteren Aufwendungen zu ersetzen, die uns in Erfüllung des erteilten
Auftrages entstehen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der
Entschädigung von Sachverständigen.
12. Schadensersatzansprüche gegen uns sind, mit Ausnahme bei vorsätzlichem
Handeln, ausgeschlossen.
13. Zusätzliche Abreden sind ebenso wie alle Vereinbarungen, die von den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, nur dann wirksam, wenn sie
schriftlich getroffen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Die Nichtigkeit
einzelner Vertragsabsprachen berührt nicht die Gültigkeit anderer
Vertragsbestimmungen. In jedem Fall ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebende Ansprüche ist
Langenfeld.